03.01.01.25 (Nordrhein-Westfalen) Betreuen von Mitarbeitern (Personalreferent/-in 2)
- Laufende Nr
- 101
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.25
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Betreuen von Mitarbeitern (Personalreferent/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 14
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Für die zugeteilten Betreuungsbereiche personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen vorbereiten, abstimmen, steuern und durchführen. Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung, Planungsprämissen klären und abstimmen. Ergebnisse auswerten und kommentieren. Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten. Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen. Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren. Betriebsbedingte Einsatzänderungen ermitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen.
Betreuen von Mitarbeitern
Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten. Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten. Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen. Tarifgruppen festlegen und vertreten. Entgeltmaßnahmen vorbereiten und durchführen, mit Vorgesetzten abstimmen. Leistungsbeurteilungen auswerten, ggf. sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen. Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen. Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen. Ggf. Kündigungen durchführen. Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten.
Vertreten von Interessen des Personalbereiches
Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern. In Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.
Führen von Mitarbeitern
Mitarbeiter innerhalb des eigenen Personalbereiches entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen und sie zielgerichtet für die Erfüllung der Aufgaben dieses Bereiches anleiten und unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Die umfassende personelle Bearbeitung und Betreuung mehrerer Bereiche erfordert eine Fachhochschulausbildung mit einschlägigem Studiengang. | 11 | 94 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen Planung und Durchführung komplexer Personalmaßnahmen sowie umfassender Betreuung von Mitarbeitern unter Berücksichtigung von Kenntnissen der betrieblichen Gegebenheiten mindestens drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Rahmenbedingungen und die Ziele der Personalarbeit/-entwicklung sind vorgegeben. Die Personalbetreuung erfolgt in diesem Rahmen weitgehend selbständig mit einem großen Spielraum. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Die umfassende personelle Bearbeitung und Betreuung von Bereichen erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. | 5 | 20 |
| 4. | Mitarbeiterführung Mitarbeiter zielgerichtet für die Erfüllung der Aufgaben des Bereiches einsetzen, anleiten und unterstützen. | 3 | 10 |
| Summe Punkte | 166 |